Sprungziele

Genossenschaftliches Wohnungsbauprojekt auf den Weg gebracht

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Aus dem Rathaus

In der Rosenheimer Straße sollen 25 genossenschaftliche Mietwohnungen entstehen

Der Marktgemeinderat Neubeuern hat in seiner Sitzung vom 09.08.2022 mit 15:1 - Stimmen das Bebauungsplanverfahren für ein genossenschaftliches Wohnungsbauvorhaben eingeleitet. Im Bereich der Rosenheimer Straße (Ortsausgang Altenmarkt in Richtung Neuwöhr) sollen 25 Wohnungen in drei Baukörpern entstehen, welche vor allem auch den Wohnungsbedarf von Einheimischen und Personen mit Ortsbezug decken sollen.

Mit der Wasserburger Wohnungsbaugenossenschaft wurde bereits vor einiger Zeit ein gemeinsames Projekt im Bereich des Mutzenwegs beschlossen, nun möchte der Marktgemeinderat mit derselben Genossenschaft ein weiteres Projekt realisieren. Nach Auffassung der Gemeinderäte habe man mit der Genossenschaft einen im Bau und Vermietung erfahrenen Projektpartner gefunden, welcher wohnungspolitisch auch wesentliche Ziele der Marktgemeinde verfolgt. Neben der Formulierung von ökologischen (bereits 75% der ca. 1.500 bestehenden Wohnungen der Genossenschaft werden mit regenerativen Energien versorgt) und demographischen Zielvorstellungen (66% der Wohnungen sind bereits barrierefrei oder barrierearm), spielen dabei auch die Kriterien der Wohnungsvergabe eine zentrale Rolle für die Entscheidungsfindung des Rats.

Neben einer exklusiven Erstvermietungsphase an Einheimische, in welcher sich die Genossenschaft verpflichtet Mietverträge nur mit Neubeurer Bürgerinnen und Bürgern abzuschließen, gelten diverse Vergabekriterien darüber hinaus und zeitlich unbefristet. Sie werden von einem Ausschuss der Genossenschaft, der zur Wohnungsvergabe gebildet wird, abgewogen. Die Entscheidung zur Zuteilung einer Wohnung muss dann auf diesen Kriterien begründet und nachprüfbar beschlossen und dokumentiert sein. 

Zu den Kriterien gehören:

  • Bestehende Verbindung des Bewerbers zum Wohnort (z.B. Mitgliedschaft in Vereinen, bereits Wohnort in Neubeuern, sind Kinder in örtlichen Schulen oder Kindertageseinrichtungen, gibt es Angehörige am Ort)
  • Entfernung zum Arbeitsplatz
  • Auswirkungen auf die Hausgemeinschaft (Vermeidung einseitiger Belegungsstrukturen)
  • Vorrang von schwerbehinderten Menschen, Alleinerziehenden, Familien mit Kindern
  • Niedrigeres (ausreichendes) Einkommen vor hohem Einkommen

Baukulturell wurde bei Erstellung des Grobkonzepts, welches als Grundlage für den Bebauungsplan und das Objekt dient, das Planungsbüro Wüstinger+Rickert aus Frasdorf, sowie der Kreisbaumeister des Landkreises Rosenheim eingebunden. Das Architekturbüro Schindler, welches in Pinswang bereits den Umbau und Anbau des Rosenhofes (Kinderhaus der Albert Schweizer Stiftung) umgesetzt hat, wurde von der Wohnungsbaugenossenschaft beauftragt das Objekt zu planen.

Das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gibt der Marktgemeinde die Möglichkeit sehr detaillierte Festsetzungen im Bebauungsplan niederzuschreiben, die sich vor allem auch auf die Gestaltung der Gebäude beziehen. Ziel ist es eine Wohnanlage zu gestalten, die über eine landwirtschaftliche Optik verfügt und durch eine entsprechende Orstrandeingrünung einen guten Übergang in den Außenbereich herstellt.

Wenn die Projekte am Mutzenweg und in der Rosenheimer Straße weiter fortlaufen wird die Marktgemeinde Neubeuern entsprechend über das Bewerbungsverfahren informieren. Dadurch, dass man als Mieter selbst Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist und somit vor Eigenbedarfskündigungen geschützt ist, die Genossenschaft ihren Mitgliedern satzungsrechtlich verpflichtet ist "gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsverhältnisse" zu schaffen, haben die Neubeurer Bürgerinnen und Bürger nach Auffassung des Rats die Möglichkeit vor Ort in ein eigentumähnliches Mietverhältnis einzusteigen.

 

 

 

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