Sprungziele

Mobilfunk in der Gemeinde

Seit Jahren schon nimmt die Nutzung der Mobilfunktechnologie durch die Bevölkerung zu und auch in ländlicheren Räumen wächst der Bedarf an einer flächendeckenden Versorgung. Lizenzen wurden von der Bundesregierung teuer an diverse Netzbetreiber verkauft und diese haben aktuell viele Auflagen der Regierung zu erfüllen, auch im Zuge der Versteigerung der Lizenzen für den 5G-Standard. Beim Ausbau des Mobilfunks wird vom Gesetzgeber ein öffentliches Interesse angenommen: Die Bundesrepublik Deutschland soll in all ihren Bundesländern die sogenannten „weißen Flecken“ versorgen, was derzeit einen hohen Druck der Betreiber auf zusätzliche Standorte von Mobilfunkmasten – gerade auch in unserer Gegend - auslöst.

Die Marktgemeinde Neubeuern hat sich im Jahr 2020 intensiv mit dem Thema beschäftigt und sich von den Fachleuten Herrn Dr. Herkner (Rechtsanwalt für Baurecht/Mobilfunk) und Herrn Dipl. Ing. Hans Ulrich (Physiker beim Büro Funktechanalyse) im Themenbereich ausführlich beraten lassen. Die gemeindlichen Einwirkungsmöglichkeiten sind zwar gering, letztlich aber doch vorhanden.

Zwei wesentliche Ziele hat sich der Marktgemeinderat Neubeuern nach einer Sondersitzung am 29.09.2020 mit den beiden Fachleuten für den Umgang mit der Thematik „Mobilfunk“ gegeben:

  • die städtebauliche Zielsetzung der Standortwahl, die für das Umfeld möglichst verträglich ist, von Optik und der Immissionsbelastung her (Vorsorge)
  • fachkundige und insbesondere unabhängige gutachterliche Begleitung

Die Zielsetzungen des Gemeinderats orientieren sich im Wesentlichen an den Beschluss des BayVGH vom 16.07.2021 (Az. 1 CS 12.830) und wurden am 10.01.2021 über ein Bürger- und Ratsbegehren mit Stichfrage von der Bevölkerung bestätigt. Mobilfunkanlagen sollen im baurechtlichen Außenbereich entstehen, um die Immissionen niedrig zu halten und gleichzeitig das Ortsbild in den Siedlungen zu schützen und beispielsweise Dachantennen zu vermeiden (vgl. BayVGH vom 09.08.2007 – 25 B 05.1340).

Die grundsätzlichen Ziele des Marktgemeinderats wurden in den Monaten danach noch um zwei weitere Zielsetzungen ergänzt: Zum einen sollen Informationsveranstaltungen der Gemeinde auf den verantwortungsvollen Umgang mit Mobilfunkstrahlung hinweisen, zum anderen soll der Breitbandausbau – so gut wie möglich – forciert werden, um das abgerufene Datenvolumen zu begrenzen. Das Konzept des Gemeinderats soll ständig bedarfsgerecht fortgeschrieben werden.

Aktuelle Informationen zur Themenstellung erhalten Sie auch unter https://funktechanalyse.de/standortwahl-gutachten/. Ferner können Sie nachfolgend ein Immissionsgutachten für einen geplanten Mobilfunkmast in der Brünnsteinstraße abrufen und sich auf den Seiten 3 und 4 der August-Ausgabe des Amtsblatts über das Vorgehen der Gemeinde informieren.

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