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Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot; Anordnung
Gemeinden können ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot anordnen, wenn eine bauliche Anlage Mängel oder Missstände aufweist, die durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden können.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 23.01.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Bauamtsleitung, Bauangelegenheiten, Bauleitplanung, Erschließungsbeiträge
Rathaus