- +49 8035 8784-99
- christian.loferer@neubeuern.org
Montag 08:00 - 12:00 und 15:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00Mittwoch GESCHLOSSEN
Kurbeitrag und Kurtaxe; Zahlung
Der Kurbeitrag kann in den anerkannten Kur-, Luftkur- und Erholungsorten von Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken dort aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.
Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwandte Themen
Freigabevermerk
Stand: 08.10.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Finanzverwaltung, Kämmerei, Leitung EDV
Rathaus