Sprungziele

Kommunalsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich von der Stadt, der Gemeinde oder dem Markt bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten gegenüber diesen nachgekommen sind.

Beschreibung
Voraussetzungen
Besondere Hinweise
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Markt Neubeuern
Rathaus

  • +49 8035 8784-99
  • rathaus@neubeuern.org
  • Montag 08:00 - 12:00 und 15:00 - 17:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    Mittwoch GESCHLOSSEN

Alle Leistungen