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Montag 08:00 - 12:00 und 15:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00Mittwoch GESCHLOSSEN
Immobilien; Informationen zur Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.
Beschreibung
Freigabevermerk
Stand: 19.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Steuern, Wasser-/Kanalgebühren, Müllgebühren, Mieten u. Pachten
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