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Haushaltsplan und Haushaltssatzung; Kommunen
Die bayerischen Kommunen haben seit 01.01.2007 ein gesetzliches Wahlrecht, ob sie ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) oder der Kameralistik führen wollen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Freigabevermerk
Stand: 14.02.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Bürgermeister
Rathaus