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Gebäudesanierung; Beantragung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke
Für im Inland belegene Gebäude in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich können erhöhte Abschreibungen bei den Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen geltend gemacht werden.
Stand: 05.08.2026
Redaktionell verantwortlich: Behörden und sonstige Einrichtungen (siehe BayernPortal)