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Datenschutz; Einreichung einer Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte bei bayerischen Behörden

Sie können sich jederzeit mit Fragen oder Beschwerden in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. den behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde wenden.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Markt Neubeuern
Rathaus

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  • rathaus@neubeuern.org
  • Montag 08:00 - 12:00 und 15:00 - 17:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
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