Probestimmzettel für die Kommunalwahl

Probestimmzettel für die Kommunalwahl ab sofort online
Interaktiver Probestimmzettel für die Gemeinderatswahl 2026
Liebe Neubeurer Wählerinnen und Wähler,
seit Montag, dem 16.02.2026 werden von der Gemeinde Neubeuern die Briefwahlunterlagen versendet bzw. können im Rathaus in den Zimmer EG 01 und EG 03 abgeholt werden.
Es besteht die Möglichkeit, Ihre Stimmabgabe direkt im Rathaus zu tätigen. Hierfür haben wir eine Wahlkabine bereitgestellt.
Wenn Sie in Ruhe zu Hause Ihre Stimme abgeben, bitten wir Sie, die Unterlagen bis spätestens 08.03.2026 18:00 Uhr an uns zurück zu senden bzw. im Rathaus abzugeben oder in den Briefkasten einzuwerfen.
Unterlagen, die später zugehen, können für die Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Damit Sie Ihre Stimmen für die Gemeinderatswahl wie auch für die Kreistagswahl gültig abgeben, stellen wir Ihnen auf Basis der tatsächlichen Kandidatinnen und Kandidaten das Muster eines Stimmzettels zur Verfügung, mit welchem Sie Ihre Stimmabgebe beliebig oft ausprobieren können:
Auf den Stimmzetteln für die Gemeinderatswahl kann jede Wählerin bzw. jeder Wähler bis zu 16 Stimmen vergeben. Für die Kreistagswahl sind es sogar 70 Stimmen.
Kreistagswahl: https://wahlen.landkreis-rosenheim.de/kommunalwahl2026/probestimmzettel/
Gemeinderatswahl: https://wahl.kulturdorf-neubeuern.de/probestimmzettel.html
Jeder Bewerber kann maximal drei Stimmen erhalten, das gilt auch, wenn er mehrfach aufgeführt ist.
Wie die Kennzeichnung erfolgt, ist nicht von Bedeutung, solange man den Wählerwillen eindeutig erkennt. Es sind also Kreuze und Zahlen, oder beides zulässig. Auch Streichungen werden berücksichtigt.
Es gibt 3 verschiedene Möglichkeiten der Stimmenvergabe:
- Listenkreuz: hier erhält jeder Kandidat der Partei ober Wählergruppierung eine Stimme
- Kumulieren: beim kumulieren oder häufeln kann der Wähler einem Bewerber mehrere Stimmen geben – höchstens jedoch 3
- Panaschieren: von Panaschieren ist die Rede, wenn der Wähler seine Stimmen auf die Bewerber verschiedener Listen verteilt
Wurde ein Listenkreuz gesetzt, so gilt der Grundsatz: Einzelstimme zählt vor Listenkreuz .
Sind Stimmen nach der Liste zu verteilen, so werden diese von oben nach unten an die jeweiligen Kandidaten verteilt.
Als vergebene Stimmen zählt jede geschriebene Zahl oder jedes Kreuz, auch dann, wenn ein Bewerber unzulässiger Weise mehr als 3 Stimmen erhalten hat.
Ungültig sind somit folgende Stimmzettel:
-Die Stimmenzahl ist überschritten
-Der Wählerwille ist nicht eindeutig erkennbar (z.B. mehrere Listenkreuze ausgewählt und keine Einzelstimmen vergeben)
-Der Stimmzettel ist nicht gekennzeichnet
-Der Stimmzettel enthält Zusätze
Für die Wahl des ersten Bürgermeisters und des Landrats oder der Landrätin haben Sie jeweils nur eine Stimme