Informationen zur Grundsteuerreform

Wie wir Ihnen bereits im letzten Amtsblatt mitgeteilt haben, sind alle Grundbesitzerinnen und -eigentümer aufgefordert, bis spätestens 30. April 2023 eine sog. Grundsteuererklärung abzugeben.
Hintergrund ist eine Neuregelung zur Grundsteuer, die vom Bayerischen Landtag am 23.11.2021 in einem eigenen Landesgrundsteuergesetz verabschiedet wurde: Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern dann nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Eigentümerinnen und Eigentümer müssen nun eine sog. Grundsteuererklärung abgeben. Das Finanzamt stellt dann auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Gemeinde. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, den sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Gemeinde mit dem so genannten Hebesatz, der von der Gemeinde festgelegt wird, multipliziert. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlenden Grundsteuer wird den Eigentümern dann mit einem Grundsteuerbescheid, der voraussichtlich 2024 zugestellt wird, mitgeteilt und ist ab 2025 dann zur Zahlung fällig.
Was bedeutet die Neuregelung für Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer?
Alle, die am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern waren, müssen die oben genannte Grundsteuererklärung bis 30.4.2023 abgeben.
Dies kann bequem und einfach über www.elster.de erfolgen. Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit diese auch auf Papier einzureichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, bei Ihrem Finanzamt oder bei der Gemeinde.
Hier finden Sie Video-Ausfüllanleitungen für die Abgabe der Grundsteuererklärung, Schritt für Schritt erklärt:
Beispiel 1: Einfamilienhaus im Eigentum von Ehegatten
Beispiel 2: Eigentumswohnung im Alleineigentum
Beispiel 3: Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Alleineigentum des Landwirts
Beispiel 4: Verpachteter Acker im Eigentum einer Erbengemeinschaft
Für weitere Informationen finden Sie hier Antworten zu den wichtigsten Fragen.
Zudem finden Sie hier einen Flyer zu diesem Thema.
Als zusätzliches Informationsmittel finden Sie hier das PDF "Checkliste Grundsteuererklärung für ein Wohngrundstück".
Aufgrund vermehrter Anfragen weisen wir unsere Bürgerinnen und Bürger jedoch darauf hin, dass weitere Informationen hierzu nicht durch die Gemeindeverwaltung Neubeuern erteilt werden können, sondern unter www.grundsteuer.bayern.de im Internet, bei Ihrem Steuerberater oder in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr telefonisch zu erhalten sind: 089 – 30 70 00 77.
Wir danken für Ihr Verständnis.