Feldvergleich und Nachschätzung nach § 12 BodSchätzG

Das Finanzamt Rosenheim informiert!
In den Gemarkungen Neubeuern und Altenbeuern wird ab 1. März 2025 ein Feldvergleich zur Feststellung und Einmessung der eingetretenen Veränderungen bei den land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsarten und den damit betroffenen Bodenschätzungen durchgeführt.
Weitere Informationen finden vom Finanzamt Rosenheim finden Sie hier.